Post-VAC

https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005045.pdf

Der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden nach § 60 IfSG beruht auf der Kausalität zwischen der Impfung und deren Folgen. Dabei gelten Beweiserleichterungen nach § 61 IfSG, wonach die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs genügt. Bei der Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift im Einzelfall vorliegen, sind wissenschaftliche Erkenntnisse heranzuziehen.

Die Beurteilung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung ein- getretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.