Auch in Deutschland dürfen Ungeimpfte vorerst weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Die ab 16. März in Kraft tretende sogenannte berufsbezogene Impfpflicht ist eine berufsbezogene Nachweispflicht.
375 Gesundheitsämter kontrollieren dann das Vorhandensein der geforderten Nachweise von
15.400 Pflegeheime mit rund 800.000 Mitarbeitern und
14.700 ambulanten Pflegedienste mit rund 430.000 Mitarbeitern sowie
102.000 Arztpraxen mit rund 330.000 medizinischen Fachangestellten und
180.000 Ärzte und Psychotherapeuten plus
1,3 Millionen Beschäftigte in den Krankenhäusern
Die Gesundheitsämter können dann ein Tätigkeitsverbot aussprechen.
Achtung Fristen
Bei Kündigungen 3 Wochen Frist für das Arbeitsgericht,
aber nur 3 Tage Frist für die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit
https://web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden