Bescheid

http://www.aerzte-ueber-impfen.org/petition/Bescheid_LR-STMK.pdf

Schutzimpfungen seien zu den wichtigsten und wirksamten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, zu zählen. Alle Geimpften können im Regelfall vor der Krankheit geschützt (u.a. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Keuchhusten) bzw. bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Vor Erreichen der notwendig hohen Durchimpfungsrate seien Infektionen bei Nichtgeimpften zwar seltener, aber die Erkrankungen ereignen sich in einem höheren Alter, weil sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit verlangsame. Da bei manchen Krankheiten., z.B. bei Masern, Erkrankungen mit steigendem Alter schwerer verlaufen, können Nichtgeimpfte die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es sei daher dringend empfehlenswert die Impfungen rechtzeitig durchzuführen, es sei denn, es liege eine klare Kontraindikation vor. Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordere vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten, Masern und Influenza eine ärztliche Verpflichtung, für einen ausreichenden Impfschutz der betreuten Personen (Patienten) zu sorgen. Dazu gehöre, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig besonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen werde.

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